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I'm Zoë MacTaggart.
I work as a painter
and burlesque
performer. I run Dr.
Sketchy's Anti-Art School in Hanover (Germany).
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Urheberrecht
1.1 Urhebererklärung
Die Künstlerin versichert, dass sich das Werk in ihrem alleinigen Eigentum
befindet und frei von Rechten Dritter ist. Sie versichert darüber hinaus,
dass das Werk eine eigenständige Arbeit von ihr ist.
1.2 Nutzung und Verwertung
Jede Nutzung und Verwertung des Werkes ist nur nach Unterrichtung und mit
Zustimmung der Künstlerin erlaubt und gilt nur für die vereinbarte
Dauer und den vereinbarten Zweck.
Mit dem Besitz des Werkes sind – sofern nicht anders vereinbart –
keine Verwertungs- oder Nutzungsrechte nach dem Urheberrechtsgesetz verbunden;
dies gilt insbesondere für das öffentliche Ausstellen.
1.3 Namensnennung
Bei jeder Nutzung des Werkes ist der Name der Künstlerin (Urheberin)
zu nennen.
1.4 Angemessene Vergütung
Für jede Nutzung oder Verwertung des Werkes hat die Künstlerin Anspruch
auf angemessene Vergütung (§ 32 UrhG – Urheberrechtsgesetz).
1.5 Veröffentlichungen
Sämtliche Abbildungen, Reproduktionen und Publikationen des Werkes bedürfen
des Einverständnisses der Urheberin.
Zur Werknutzung überlassene Unterlagen (Fotos, Dias, Texte u. a.) dürfen
nur mit Einverständnis der auf den Unterlagen genannten Künstlerin
und unter Nennung ihres Namens veröffentlicht werden.
1.6 Aktuelle Berichterstattung zur Ausstellung
Im Zusammenhang mit einer Ausstellung ist das Recht zur aktuellen Berichterstattung
über das Werk eingeräumt, ebenso das Recht zur Abbildung des Werkes
auf Plakat, Einladung, im Internet sowie im Katalog.
1.7 Folgerecht/Zugangsrecht
Das Folgerecht (§ 26 UrhG) und das Zugangsrecht (§ 25 UrhG) werden
anerkannt. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, soweit zumutbar
der Künstlerin das Werk vorübergehend zur Nutzung (z. B. für
Ausstellungen, Retrospektiven usw.) zu überlassen.
§ 2 Rechte, Pflichten und Leistungen beider Vertragsparteien
2.1 Übergabe des Werkes
Die Künstlerin ist verpflichtet, das Werk zum vereinbarten Termin, in
einwandfreiem Zustand und eindeutig bezeichnet zu übergeben.
2.2 Präsentation/Technische Voraussetzungen
Über Art und Umfang der Präsentation entscheiden Künstlerin
und Nutzerin/Nutzer einvernehmlich. Die technischen Voraussetzungen werden von der Nutzerin/dem Nutzer gewährleistet und finanziert.
2.3 Veranstaltungen
Ist für die Präsentation des Werkes die Anwesenheit der Künstlerin
zu einer Veranstaltung gewünscht, so ist sie dazu bereit, sofern der
Termin rechtzeitig vereinbart wurde. Die anfallenden Kosten werden von der
Nutzerin/dem Nutzer getragen; gleiches gilt für alle Folgeveranstaltungen.
Auf die Anwesenheit der Künstlerin ist in allen Werbematerialien hinzuweisen.
2.4 Publikationen/Katalog
Die Kosten für die Gestaltung und Herstellung sämtlicher Publikationen
werden von der Nutzerin/dem Nutzer getragen. Leistungen, die in diesem Zusammenhang
von der Künstlerin erbracht werden, werden der Nutzerin/dem Nutzer in
Rechnung gestellt.
Die Festlegung der Höhe der Auflage sowie die Ausführung und Herstellung
der Publikationen und/oder des Kataloges erfolgt in Absprache und im Einvernehmen
beider Vertragspartnerinnen/Vertragspartner. Die Künstlerin erhält
einen angemessen hohen Teil der Auflage kostenlos zur eigenen Verfügung.
Kostenbeteiligung der Künstlerin ist nur in Zusammenhang mit der Herstellung
eines Kataloges möglich, wird ausschließlich mit Kunstwerken geleistet
und muss gesondert vereinbart werden.
2.5 Haftung
Die Künstlerin haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen
vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen.
2.6 Versicherungen
Der Versicherungswert entspricht dem Verkaufswert und ist von der Künstlerin
und der Nutzerin/dem Nutzer einvernehmlich festzulegen. Die Nutzerin/Der Nutzer
trägt die Kosten der anfallenden Versicherungen in voller Höhe.
Die Versicherungen müssen nachgewiesen werden.
2.7 Transport/Transportversicherung
Die Kosten für den sachgemäßen Hin- und Rücktransport
des Werkes sowie deren Versicherung (»von Nagel zu Nagel«) sind
in voller Höhe von der Nutzerin/dem Nutzer zu übernehmen.
2.8 Garantie/Wartung/Reparatur
Garantieleistungen der Künstlerin für die künstlerische Gestaltung
sind ausgeschlossen, sofern im Vertrag nicht anders vereinbart. Wartungsverpflichtungen
werden nicht übernommen, es sei denn,
sie werden gesondert vereinbart.
2.9 Vernichtung/Zerstörung/Diebstahl/
Beschädigung/witterungsbedingte
Schädigung
Die Nutzerin/Der Nutzer trifft alle erforderlichen, technisch möglichen
und zumutbaren Vorkehrungen, um Schaden, Diebstahl usw. am Werk zu verhindern.
Bei einer Vernichtung oder Zerstörung des Werkes ist die Nutzerin/der
Nutzer bzw. die Eigentümerin/der Eigentümer verpflichtet, die Künstlerin
unverzüglich zu unterrichten; das Recht der Künstlerin zur Geltendmachung
eines Schadenersatzes wird hierdurch nicht berührt.
2.10 Beabsichtigte Vernichtung durch die Eigentümerin den Eigentümer
Bei beabsichtigter Vernichtung des Werkes ist die Eigentümerin/der Eigentümer
verpflichtet, die Künstlerin vorab zu unterrichten und mit ihr eine einvernehmliche
Regelung herbeizuführen, z. B. das Werk kostenfrei zurückzugeben.
2.11 Reisekosten
Die Reisekosten, Kosten für Übernachtungen sowie Mehraufwendungen
der Künstlerin zur Erfüllung des Vertrages werden von der Nutzerin/dem
Nutzer gegen Nachweis erstattet.
2.12 Zusätzliche Leistungen
Zusätzliche Leistungen der Künstlerin werden von der Nutzerin/dem
Nutzer gesondert vergütet. Bei Bedarf ist ein Kostenvoranschlag vorzulegen.
Alle mit den vereinbarten Wartungsverpflichtungen verbundenen Kosten werden
von der Nutzerin/dem Nutzer getragen und der Künstlerin gesondert vergütet.
Der Künstlerin ist es vorbehalten, erforderliche Restaurierungen oder
Reparaturen gegen ein angemessenes Entgelt vorzunehmen. Nimmt die Künstlerin
die Restaurierung oder die Reparaturen nicht selbst vor, so gibt sie verbindliche
Hinweise zu Art und Weise der Ausführung.
2.13 Rückgabe des Werkes
Wird das Werk der Nutzerin/dem Nutzer nur vorübergehend überlassen,
so ist sie/er verpflichtet, es nach Vertragsende unverzüglich und in
einwandfreiem Zustand zurückzugeben.
Eine Verlängerung der Überlassungsfrist bedarf der Einwilligung
der Künstlerin. Ein für die Überlassung vereinbartes Honorar
erhöht sich in diesem Fall zeitanteilig; der Erhöhungsbetrag wird
mit Beginn der Verlängerung fällig.
§ 3 Zahlungsbedingungen
3.1 Zahlungsfrist
Sämtliche Ansprüche der Künstlerin auf Zahlung sind fällig
je zur Hälfte bei Vertragsabschluss und bei Erbringung der von der Künstlerin
geschuldeten Leistung. Sie sind zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen.
3.2 Mehrwertsteuer
Sämtliche Vergütungen und Preise verstehen sich zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.3 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung sowohl des Gesamtpreises als auch der
Vergütungen für zusätzliche Leistungen der Künstlerin
verbleibt das Kunstwerk im Eigentum der Künstlerin.
3.4 Minderung der Vergütungen
»Nichtgefallen« der Ausführung des Werkes der Künstlerin,
eines Auftrages oder einer Präsentation kann nicht zu einer Minderung
der Vergütungen führen.
3.5 Abgabepflicht
Die gesetzliche Künstlersozialversicherungsabgabe sowie anfallende Abgaben
an entsprechende Verwertungsgesellschaften werden von der Nutzerin/dem Nutzer
getragen, sofern sie/er abgabepflichtig ist.
§ 4 Aufhebung und Kündigung von Verträgen
4.1 Form
Aufhebung und Kündigung von Verträgen bedürfen der schriftlichen
Form.
4.2 Aufhebung/Kündigung durch die Nutzerin/den Nutzer
Im Falle der Aufhebung/Kündigung durch die Nutzerin/den Nutzer wird ein
Honorar für die nicht zur Nutzung übernommene Arbeit fällig;
es beträgt mindestens 50 Prozent des vereinbarten Honorars zuzüglich
der nachgewiesenen Materialkosten.
4.3 Aufhebung/Kündigung durch die Künstlerin
Im Fall der Aufhebung/Kündigung durch die Künstlerin ist die Rückzahlung
der bis zum Zeitpunkt der Kündigung gezahlten Vergütungen ausgeschlossen.
4.4 Absage im Krankheitsfall
Bei einer Absage wegen Krankheit der Künstlerin ist ein ärztliches
Attest beizubringen. Die Rückzahlung bereits gezahlter Vergütungen
ist ausgeschlossen.
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Zoë MacTaggart
- burlesque painting deluxe!
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